Thursday, March 19, 2020

Diebstähle vom Fahrrad bis zur Gießkanne

Diebstähle vom Fahrrad bis zur Gießkanne:

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Herr Zapf, in diesem Jahr verzeichneten die Schöffengerichte in Riesa jeweils 25 Fälle. Das ist wenig, oder?

Herbert Zapf: Sehr wenig! Wir hatten schon deutlich mehr Schöffen- und Jugendschöffensachen. Den Grund dafür kenne ich nicht. Es liegt ja weniger an uns, als an Polizei und Staatsanwaltschaft, was hier eintrifft.

Ingeborg Schäfer: Man muss dazu sagen, dass auch nicht alle Verfahren bei uns verhandelt werden. Wenn vor oder mit Anklageerhebung Untersuchungshaft angeordnet wird, ist nicht das Amtsgericht Riesa, sondern das in Dresden zuständig.

Zapf: Was die Jugendkriminalität angeht, beschäftigt sich das Jugendschöffengericht fast ausschließlich mit einer Gruppe von Intensivtätern. Sie fallen seit dem vorletzten Jahreswechsel auf und sie sind nach wie vor sehr aktiv. Sie gehen einer nach dem anderen auch ins Gefängnis. Jetzt Anfang Januar werden wieder zwei Fälle aus dieser Gruppe verhandelt.

Sie meinen die Gruppe aus der Gegend rechts der Elbe?

Zapf: Ausgangspunkt ist schon Nünchritz, ja.

Um was für Straftaten geht es dabei?

Zapf: Eigentumsdelikte. Alles, was nicht niet- und nagelfest ist, vom Fahrrad bis zur Gießkanne. Einfach erstmal mitnehmen und dann wegwerfen. Aber auch Wohnungseinbruchsdiebstähle mit gravierenden Schäden.

Das sind sicher nicht die einzigen Fälle im Jugendbereich.

Zapf: Was beim Jugendrichter interessant ist, sind vielfach diese Stalking-Fälle, in denen Bilder der Verflossenen über Facebook und andere Seiten in wenig ehrhaften Posen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das haben wir in diesem Jahr mehrfach gehabt.

Wie lautet in so einem Fall denn überhaupt die Anklage?

Zapf: Das kann Nachstellung sein, das kann Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes oder Bildes sein, Beleidigung… Wir hatten auch Fälle, in denen Mädchen massiv an Depressionen gelitten haben. Da kommen wir in den Bereich der Körperverletzung.

Sehen Sie das Gesetz in dem Zusammenhang auf der Höhe der Zeit?

Zapf: Eigentlich schon. Man braucht keinen neuen Strafbestand, wenn jemand beleidigt wird oder darunter leidet.

Schäfer: Das sind sozusagen nur neue Tatmittel.

Wie werden denn die Täter in diesen Fällen bestraft?

Zapf: Die Jugendverfahren sind nichtöffentlich. In diesen Fällen werden selten schädliche Neigungen festgestellt, die Eingangsvoraussetzung für die Jugendstrafe sind. So dass eigentlich mit Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmitteln reagiert wird. Also: sozialer Trainingskurs, Arbeitsstunden, Entschuldigung, Täter-Opfer-Ausgleich und die Verpflichtung, bestimmte Dinge zu löschen. Wobei wir alle wissen: Das wieder einzufangen, ist vielfach nicht so einfach.

Vor zwei Jahren hatten sie schon einmal das Thema Erzwingungshaft angesprochen…

Zapf. Das ist etwas, worüber ich mich immer ärgere. Auch 2019 hatten wir hier wieder etwa 400 Verfahren. Die meisten Betroffenen sind Verkehrsteilnehmer, die nicht bereit sind, Bußgelder zwischen zehn und 20 Euro zu zahlen.

Und die gingen jeweils auch in Haft?

Zapf: Viele Leute lassen’s drauf ankommen, bis die Haftanordnung kommt. Dann klappt’s meistens.

Schäfer: Zur Vollstreckung der Erzwingungshaft kommt es selten.

Zapf: Vereinzelt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man es so drauf ankommen lassen kann, bis eine Anhörung vom Gericht kommt, ein Beschluss, in dem Erzwingungshaft angeordnet wird – und erst dann bequemt man sich dazu, die Geldbuße zu bezahlen. Es sind sicher auch welche dabei, die sehr hoch sind – vereinzelt. Aber das Gros liegt im Bereich unter 50 Euro.

Kommt es dann auch immer zu einer Verhandlung?

Zapf: Das Verfahren läuft schriftlich. Es gibt auch Leute, die sehr wenig verdienen und die Auffassung vertreten, sie müssen die Geldbußen nicht zahlen. Da ist die Rechtssprechung aber eindeutig: Geldbußen können auch in Raten von fünf oder zehn Euro pro Monat bezahlt werden. Und wer mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teilnimmt, der muss auch dafür geradestehen, wenn er einen Fehler macht. Da kann er sich mit seinen Einkommensverhältnissen nicht rausreden. Wer mit der Geldbuße nicht einverstanden ist, der kann Einspruch einlegen und das in der Hauptverhandlung vortragen. Dann kann die Geldbuße auch angepasst werden. Vielleicht nicht in Bereichen, wo es um zehn oder 20 Euro geht, aber in Bereichen von höheren Beträgen.

Haben Sie zuletzt eine Geldbuße auch mal nach oben angepasst?

Zapf: Auch das, ja. Teilweise wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse, teilweise, weil die Bußgeldstelle nicht berücksichtigt hat, dass ein Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit schon mehrfach aufgefallen ist.

Und es handelt sich dabei großteils um Geschwindigkeitsverstöße?

Zapf: Das ist schon das Gros. In dem Zusammenhang gibt es ja diese Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, wonach Bußgeldbescheide mit einem bestimmten Gerät rechtswidrig sind, weil die nicht alle Daten aufzeichnen, die während der Messung erzeugt werden. Da hält sich das AG Riesa an die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte, die nicht abweichen von der bisherigen Linie: Diese Messverfahren werden nur darauf kontrolliert, ob eine Fehlfunktion des Geräts oder Fehlbedienung stattgefunden hat.

Wie oft ist denn generell ein Einspruch gegen Blitzerbescheide erfolgreich?

Zapf: Die Fälle gibt’s schon, im Bereich zwischen ein und fünf Prozent vielleicht. Ich kann mich jetzt an einen Fall erinnern, da hat sich der Standpunkt des Messgeräts während der Messung sukzessive verändert. Das war ein Fall, in dem wir das Verfahren mit Freispruch beendet haben. Dann gibt es vereinzelt Fälle, wo mit der Messpistole Fehler gemacht werden. Wobei die auch zurückgehen.

Ist Ihnen aus diesem Jahr ein besonders kurioser Fall in Erinnerung?

Zapf: Wir hatten diesen Drohnenfall…

Ein Mann aus Priestewitz hatte die Drohne seines Nachbarn abgeschossen, weil er sich gestört fühlte.

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Schäfer: Genau, das ist ganz interessant. Man sollte meinen, das Thema käme öfter vor. Aber vergleichbare Entscheidungen sind bisher nicht bekanntgeworden. War ja damals auch so, dass es zuvor nur einmal vorkam. Es gibt mittlerweile in der juristischen Datenbank auch fünf Besprechungen des Urteils – das kommt auch nicht so oft vor, dass Fälle unseres Amtsgerichts besprochen werden. Das ist schon ein ganz interessanter Fall gewesen. Da hatten wir auch einige Pressenachfragen am Telefon. Ein weiterer interessanter Fall war ein fingierter Unfall: Der Inhaber eines Autoreparaturbetriebes und ein gut situierter Oldtimer-Liebhaber hatten beschlossen, das Kostenrisiko für die Reparatur zu verlagern. Der Fall sticht auch deshalb hervor, weil das Gericht rund 70.000 Euro eingezogen hat. Es bleibt abzuwarten, ob die Angeklagten den Einziehungsbetrag freiwillig bezahlen, um einen positiven Einfluss auf das Berufungsverfahren zu nehmen.

Das Gespräch führte Stefan Lehmann.

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