Geschäftslokale von Handwerkern: Seit dem 14. April gilt, dass kleine Geschäfte öffnen dürfen – also auch Handwerker. Auch sie müssen darauf achten, dass nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter den Laden betritt.
Ab der Ankunft der Pandemie in Österreich hatte man in Handwerksbetrieben weiterhin produzieren und auf Baustellen arbeiten dürfen, Verkaufslokale waren aber ab dem 16. März geschlossen gewesen.
Handwerker im Haus: Reparaturen, Montagen und Ausmessungen sind gesetzlich erlaubt. Durchgeführt dürfen diese nur unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheits- und Hygienevorschriften werden.
Friseure: Vorläufig dürfen sie noch nicht öffnen. Ab dem 2. Mai sollen sie unter strengen Auflagen ihre Läden wieder aufsperren dürfen. Auch Masseure, Kosmetiker und Tätowierer müssen mindestens so lange och warten.
Sonderfall Fußpflege: Laut dem Gesundheitsministerium ist die Fußpflege aus medizinischen Gründen bzw. zur Prävention von gesundheitlichen Schäden von der Ausnahme für „Gesundheits- und Pflegedienstleistungen“ umfasst – man darf eine solche also durchführen. Nicht erlaubt bleibt vorläufig die Fußpflege aus kosmetischen Gründen.
Baumärkte: Die Bau- und Gartenmärkte haben seit 14. April wieder offen. Sie dürfen auch mit mehr als 400 Quadratmeter (weil hierbei die Regel) Verkaufsfläche aufsperren und müssen die 20-Quadratmeter-Regelung nicht einhalten, sondern nur den Mindestabstand von einem Meter sicherstellen.
Handyshops: Die Läden der Netzbetreiber A1, Magenta und Drei durften schon vor dem 14. April weiter aufsperren, die Regierung zählte sie zur kritischen Infrastruktur. Arbeitnehmer sollten dadurch unterstützt werden, sich für ihr Home-Office zu rüsten.
Trafiken: Zeitungen, Magazine und Tabak gab es auch schon vor dem 14. April weiter zu kaufen. Die Trafiken bleiben geöffnet.
Putzereien: „Reinigungsdienstleistungen“ durften laut Verordnung auch schon vor dem 14. April weiter erbracht werden, Putzereien bleiben geöffnet.
Mode, Bücher, Schmuck etc.: Diese Händler dürfen wieder öffnen – Voraussetzungen: maximal 400 Quadratmeter Verkaufsfläche, nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter, Mindestabstand sicherstellen, Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden.
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