Coronavirus in Schleswig-Holstein – Zahlen und Grafiken zu Infizierten und Toten
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Zu den Touristen gehören auch die Hamburger, auch wenn die sich nicht so fühlen
Quelle: dpa
2414 Menschen sind bis jetzt in Schleswig-Holstein offiziell mit dem Coronavirus infiziert. Touristen ist es verboten, das Bundesland zu besuchen – auch wenn sie eigene Immobilien dort besitzen.
Die Zahl der in Schleswig-Holstein bestätigten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus ist auf 2414 gesunken – 12 weniger als am Vortag. Die Differenz ist durch die Umstellung auf eine neue Softwareversion bedingt, die Abweichungen werden so schnell wie möglich behoben.
Die Zahl der Todesfälle erhöhte sich auf 70.
Das Land hat Touristen verboten, nach Schleswig-Holstein zu kommen, auch wenn sie eigene Ferienhäuser haben. „Der Zugang zu den Zweitwohnungen ist nicht gestattet. Wir haben klare Regeln“, betonte Ministerpräsident Daniel Günther am Freitag. Am Wochenende werde dies eine große Zahl an Polizisten kontrollieren. Diese würden Menschen, die ohne Grund zu Zweitwohnsitzen fahren, wieder zurückschicken.
„Wir machen das nicht, um sie zu drangsalieren.“ Es gehe um die Eindämmung des neuartigen Coronavirus.
Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein
Großveranstaltungen: Bis Ende August sollen Veranstaltungen mit absehbar mehr als 1000 Menschen verboten bleiben. Noch größere Veranstaltungen sind in dem Zeitraum generell untersagt. Bis zum 30. April will die Regierung in einer Verordnung regeln, in welchem Umfang welche Veranstaltungen erlaubt werden.
Tierparks: Sie dürfen von Montag, 20. April, an wieder öffnen.
Tourismus: Die Koalition plant Öffnungen in drei Schritten: Zuerst sollen Zweitwohnungen wieder zugänglich werden, dann Ferienwohnungen und Hotels, und schließlich ist der Tagestourismus dran.
Geschäfte: Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Fläche können ab 20. April öffnen. Das gilt auch für Läden, die ihre Verkaufsfläche auf diese Größe verringern, und für solche Geschäfte in Einkaufszentren. Letztere müssen zuvor Konzepte für Kapazitätsbeschränkungen und Hygiene vorlegen.
Sport: Ab 4. Mai soll Outdoor-Sport mit wenigen Akteuren wieder möglich werden – wie Tennis, Reiten, Golf und Wassersport. Auch Segelsporthäfen sollen öffnen dürfen. „Wenn wir mit den Lockerungen sorgsam umgehen, kann es funktionieren“, sagte Heinold.
Schulen: Abiturprüfungen starten am Dienstag. Außerdem soll auch der Unterricht der entsprechenden Abschlussjahrgänge wieder stattfinden. Am 4. Mai soll in den vierten Grundschulklassen und den Abschlussjahrgängen des kommenden Schuljahres der Unterricht wieder beginnen.
Hochschulen: Ab 20. April soll es wieder Prüfungen geben.
Kitas: Ab 20. April dürfen dort auch Kinder in Notbetreuung gegeben werden, von deren Eltern nur einer in kritischer Infrastruktur wie Krankenhäusern oder Polizei arbeitet und nicht wie bisher beide. Künftig dürfen auch alle berufstätigen Alleinerziehenden Notbetreuung nutzen. Die Gruppen sollen weiter maximal fünf Kinder umfassen. Die Beschränkung auf eine Gesamtkinderzahl je Kita entfällt.
(Stand: 20. April 2020)
Corona-Fälle in Schleswig-Holstein: Karte mit aktuellen Zahlen
Nach Einschätzung der Polizei halten sich die Schleswig-Holsteiner weitgehend an die Auflagen. „Es gibt wenige Verstöße gegen die Auflagen, die der Polizei mitgeteilt werden oder die die Beamtinnen und Beamten selbst wahrnehmen“, sagte ein Sprecher des Landespolizeiamts. Die meisten Bürger verhielten sich besonnen und nähmen die Verhaltensregeln nach wie vor Ernst.
Die Landesregierung sieht deshalb keine Notwendigkeit für einen eigenen Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln. „Das Infektionsschutzgesetz sieht hier bereits ausreichende Möglichkeiten vor“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.
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Rund 28.500 Solo-Selbstständige und Klein-Betriebe haben nach Angaben der Investitionsbank mittlerweile Anträge auf wirtschaftliche Soforthilfe zur Bewältigung der Corona-Krise gestellt. Es seien bereits 15.000 E-Mails eingegangen, ein großer Teil davon enthielt bereits ausgefüllte Anträge, sagte ein Sprecher.
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