Beeskow (MOZ)
Der Landkreis Oder-Spree hat bestätigt, dass die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Wasserports im Kreis ausgelaufen ist. Das bedeutet, dass Slipanlagen wieder benutzt werden dürfen und Bootstouren mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt sind. Marinas bleiben aber geschlossen, auch der gewerbliche Bootsverleih sei nicht erlaubt, so ein Sprecher der Kreisverwaltung. Allerdings dürfen an den Booten Reparatur- und Wartungsarbeiten ausgeführt werden. Auch auf dem Wasser gelte es, die Abstandsregeln und Hygienevorschriften der Eindämmungsverordnung einzuhalten, betont Christian Stauch, persönlicher Referent von Landrat Rolf Lindemann.
Die Stadt Beeskow hat auf die neuen Regeln bereits reagiert. Die Betonblöcke vor den Slipanlagen an der Spree in der Gartenstraße und auf der Spreeinsel sind weggeräumt, Boote können dort wieder ins Wasser gelassen werden.
Noch nicht ganz klar ist, wie die Badesaison ablaufen wird. Der eigentlich für den 15. Mai geplante Start ist jedenfalls bis weit in den Sommer verschoben worden. Wenn man sich an die Abstandsregeln halte, sei ein Sprung in den See oder die Spree aber gestattet, sagt Stauch. Das entspricht auch dem vom Land ausgegebenen Motto: „Individueller Sport ist auch zu Corona-Zeiten erlaubt – aber nur mit Abstand“.
Generell bleibt der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitness- und Tanzstudios untersagt. Auch Zusammenkünfte in Vereinen sowie in Sport- und Freizeiteinrichtungen sind nicht erlaubt. Der Beeskower Bürgermeister Frank Steffen betont deshalb auch, dass das Sport- und Freizeitzentrum nach wie vor geschlossen ist.
Allerdings sind Ausnahmen möglich. Wenn der Verein auf seinem Gelände die Einhaltung des Abstandsgebots garantieren kann, ist Sport möglich. Dazu muss beim Landkreis eine Genehmigung beantragt werden. Dies sei, so Christian Stauch, formlos per E-Mail möglich. Für die Genehmigung selbst sei dann das Gesundheitsamt zuständig. Unabhängig von allen Regelungen lautet die Empfehlung des Landes zudem, dass bei Sport und Bewegung an frischer Luft belebte Orte und Wege zu meiden sind.
Der Landkreis hat zudem angekündigt, dass ab kommender Woche Montag der öffentlichen Nahverkehr wieder nach dem regulären Fahrplan unterwegs ist. Ursprünglich sollte der Ferienfahrplan mindestens bis Ende des Monats dauern. Grund dafür ist, dass die Schulen nach und nach wieder öffnen sollen. Auch wenn das genaue Prozedere dafür noch nicht klar sei, wolle man garantieren, dass die Schulbusse verlässlich fahren.
Die Zahl der nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Personen hat sich nach Angaben der Kreisverwaltung von 105 auf 110 Personen erhöht. 74 der erkrankten Personen sind inzwischen geheilt und eine Person ist verstorben. Erfasst sind in dieser Statistik nur Einwohner des Landkreises Oder-Spree.
Wer eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Sportanlagen erlangen möchte, kann sein Vorhaben formlos in einer E-Mail schildern und diese an buero.landrat@l-os.de schicken. Einen Bescheid erhält man dann, gegebenenfalls nach einer Besichtigung vor Ort, durch das Gesundheitsamt. Wichtig ist, dass auch beim Sport die Abstandsverordnung eingehalten werden kann. Teamsport ist nicht möglich.
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