Der Sportbetrieb im Verein ruht wegen der Coronavirus-Pandemie. Doch auch im organisierten Breitensport erhofft man sich, von der schrittweisen Lockerung der Maßnahmen zu profitieren.
Wann kann Sport im Verein wieder stattfinden?
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es noch nicht. Der Präsident des Bayerischen Landessportbunds, Jörg Ammon, sagte dem Deutschlandfunk, er stehe in regelmäßigem und engem Austausch mit Vertretern der Bayerischen Staatsregierung. Derzeit werde ein Konzept für die Freigabe bestimmter Sportarten erarbeitet, das voraussichtlich ab Anfang Mai in Kraft treten soll. Ziel sein die schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs und die Öffnung von Sportanlagen und Sportstätten. Dabei spielt die Expertise von Virologen und Sportmedizinern eine große Rolle.
Im Landessportbund NRW erhofft man sich, dass das Thema beim nächsten Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten Ende April auf der Tagesordnung ist. Sprecher Frank-Michael Rall sagte ebenfalls dem Deutschlandfunk, der LSB hoffe, dass „ab dem 4. Mai ein schrittweiser Wiedereinstieg in den Sportalltag an der Basis gelingen könne“. Man bemühe sich derzeit gemeinsam mit der Staatskanzlei NRW, dies zu erreichen. Allerdings wolle man in Nordrhein-Westfalen keinen Alleingang. Was man im Landessportbund NRW mit der Staatskanzlei in Düsseldorf berate, finde in anderen Bundesländern auch statt. Das bestätigte Auch wenn es keine Sicherheit gebe, dass dieser Termin so eingehalten werden könne, zeigte Rall sich zuversichtlich, dass der Sport in dieser Runde zu Gehör komme.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet sprach sich dafür aus, Sportangebote im Kinder- und Jugendbereich alsbald wieder zu ermöglichen. Der CDU-Politiker sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, die Lebenswirklichkeit vieler Kinder sei durch die Corona-Politik aus dem Blick geraten: „Wenn die Jugendlichen jetzt alle in Shoppingmalls gehen oder sich in Parks treffen, statt auf den Sportplatz zu gehen, ist das ja auch nicht Sinn der Sache.“ Kanzlerin Merkel hatte zuletzt die Debatte über Lockerungen kritisiert.
Wer darf dann wieder Sport im Verein treiben?
Das wird davon abhängen, ob die zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes eingehalten werden können, unter denen sich der organisierte Sport ein stufenweises Wiederaufleben des Vereinssports vorstellt. (Dazu finden Sie hier einen Hintergrundbeitrag der DLF-Sportredaktion.) Die Leitplanken sind: Distanzregeln einhalten, Körperkontakte auf das Minimum reduzieren, Freiluftaktivitäten präferieren, Hygieneregeln einhalten, Umkleiden und Duschen zu Hause, Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen, Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen, Trainingsgruppen verkleinern, Angehörige von Risikogruppen besonders schützen und generell Risiken in allen Bereichen minimieren.
Frank-Michael Rall vom LSB NRW betont, dass kontaktarme Sportarten wie Tennis und Golf es leichter haben werden als Kontaktsportarten wie Handball, Karate oder Judo. Es sei Aufgabe der Fachverbände, unter Beachtung der Leitplanken durchzuführen, was Sinn ergebe, und dann möglicherweise in Kleingruppen mit Abstand stundenweise die Sportstätten wieder zu eröffnen. DOSB-Chef Alfons Hörmann betonte allerdings im SWR, dass es keine Sonderlösung für einzelne Sportarten geben dürfe.
Gibt es im Moment Ausnahmen vom Vereinssportverbot?
Der Sportbetrieb ruht. Aber, betont Jörg Ammon, Wassersport auf natürlichen Gewässern wie etwa Schwimmen, Segeln oder Rudern, aber auch Reiten oder Fahrradfahren seien erlaubt. Zudem finden einige Veranstaltungen online statt: Trainer können die Zeit nutzen, um sich weiterzubilden. Turnen, Gymnastik, Kraftsport – für unterschiedliche Sportarten gibt es Internet-Kurse. Die BLSV-Kampagne #Zamfitbleim verfügt bereits über eine Playlist mit über 250 Vereinsvideos. Neben diesem Mitmachangebot finden mittlerweile auch Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen online statt, führte Ammon aus.
Rheinland-Pfalz hat inzwischen einige gesetzliche Lockerungen im Bereich des Sports vorgenommen. Seit Montag dürfen einige Sportanlagen wieder alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands für den Trainingsbetrieb genutzt werden, sofern die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können. Zudem muss der Träger der jeweiligen Sportstätte einer Nutzung vorher ausdrücklich zustimmen. Die Lockerung betrifft Individualsportarten im Freien, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten und ähnliche Sportarten, bei denen das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden können.
Die Stadt Brandenburg an der Havel hat Vereinssport unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln bereits wieder zugelassen. Das erklärte der Oberbürgermeister der Stadt, Steffen Scheller, am Montag. Demnach ist Individualsport auf dem Gelände von Vereinen wieder erlaubt – allerdings soll er weiter allein, zu zweit oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts betrieben werden. Auf dem Gelände des jeweiligen Vereins dürften Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling genutzt werden. Gesetzlich sind laut Scheller Ausnahmen von der Untersagung des Sportbetriebes in begründeten Einzelfällen zugelassen, wenn sie vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden.
Reiten ist unter bestimmten Bedingungen weiter erlaubt. Pferdehalter dürfen zu ihren Tieren, da die Versorgung und Gesunderhaltung der Tiere sichergestellt sein muss. Dazu müssen die Tiere auch geritten werden. Tabu sind derzeit aber unter anderem Ponyreiten und Reitunterricht in Gruppen, Reiterferien, Spring- und Dressurturniere und Ausritte in Gruppen.
Laufen den Sportvereinen die Mitglieder weg?
Die Mitglieder zahlen Beiträge, erhalten aber keine Leistungen. Doch von einem Mitgliederschwund oder einer Austrittswelle kann laut Landessportbund NRW zur Zeit nicht die Rede sein. LSB NRW-Sprecher Rall vergleicht die aktuelle Situation mit der Flüchtlingskrise 2015, als monatelang Sporthallen als Notunterkünfte belegt waren. Im Einzelfall könne es aber natürlich Vereine geben, die einige Mitglieder verlören.
Aus Bayern heißt es zwar, die Situation sei sehr ernst und viele Vereine müssten mit finanziellen Verlusten rechnen. Dennoch glaube man, so Jörg Ammon, dass der Vereinssport in den nächsten Monaten sogar einen noch größeren Stellenwert in der Gesellschaft einnehmen werde. Das liege vor allem daran, dass Urlaubsreisen in naher Zukunft nicht möglich seien und die Menschen ihre Freizeit in der Heimat und somit auch im Sportverein verbringen. Er spricht von einer derzeit „enorme Solidarität“ und richtet den Apell: dem Verein treu bleiben!
Wie schwer trifft die Corona-Krise die Vereine finanziell?
Auch wenn die meisten Mitglieder weiter zahlen: Ausgefallene Turniere, Tagungen, Feiern – all das macht den Vereinen zu schaffen. Währenddessen laufen viele Kosten weiter. Daher gehen auch Sportvereine in Kurzarbeit.
Das Land NRW hat für den Sport zehn Millionen Euro Hilfen zur Verfügung gestellt. Seit knapp einer Woche können die Mittel beantragt werden. Laut LSB NRW haben bisher 230 Vereine Fördermittel beantragt, 1,5 Millionen Euro wurden demnach abgerufen. „Da können die Vereine, die eben unterhalb der wirtschaftlichen Tätigkeit sind, aber dennoch erhebliche Einnahmeausfälle haben und uns das auch an ihren Wirtschaftsplänen zeigen können, ihre Bedürfnisse geltend machen“, sagte die NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, im Dlf.
Der Sportökonom Frank Daumann hingegen bezweifelte in diesem Programm den Sinn staatlicher Hilfen für den Sport. Wem nützt es denn, wenn ich Sport treibe? Ich bin doch in erster Linie der Nutznießer. Ist da die Notwendigkeit für eine staatliche Förderung? Ich würde sagen, nein!“
Was ist mit Fitnessstudios?
Fitnessstudios arbeiten meist kommerziell und sind losgelöst vom Vereinssport. Vereinseigene Fitnessstudios sind derzeit genauso geschlossen wie rein gewerbliche. Auch Mitglieder der Studios müssen also eine mögliche Lockerung durch die Politik abwarten. Ein Betreiber aus Bielefeld wollte per Eilverfahren die Öffnung erzwingen, scheiterte aber vor dem Oberverwaltungsgericht. Um die Infektionsdynamik zu bremsen und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, seien die Betriebsuntersagungen notwendig, um persönliche menschliche Kontakte zu minimieren, heißt es in der Begründung. Beim Sport im Fitnessstudio würden Kontakte entstehen, die Infektionen begünstigten. Das gelte sowohl für Gruppen als auch fürs Einzeltraining an Geräten.
from https://www.sport.messepost-online.info/19-wie-es-mit-sportverein-und-fitnessstudio-in-der-coronakrise-weitergehen-kann/
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https://sportmessepost0.tumblr.com/post/616172283793489920
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