12. April: Wird die Polizei wegen oft Verstößen angerufen?
Ja. Gerade in der Anfangszeit, also um den 20. März, als die vorläufigen Ausgangsbeschränkungen in Kraft traten, hat die Polizei Unterfranken laut ihrem Sprecher Michael Zimmer mehrere hundert Notrufe wegen Corona verzeichnet. „Inzwischen haben sich diese Notrufe deutlich reduziert, sie gehören aber im Tagesgeschehen dazu“, sagt Zimmer auf Anfrage.
Polizei geht Hinweisen nach
Anrufer informierten die Polizei über Grillfeiern in der Nachbarschaft, Besucher bei den Nachbarn oder Jugendliche, die sich nicht an das Kontaktverbot hielten, oder unerlaubte Spielplatznutzung. Auch Hinweise auf geöffnete Gaststätten, Gewerbe oder Friseure habe es gegeben, so der Polizeihauptkommissar. Aber, betont Zimmer: „Zu 98 Prozent halten sich die Leute daran, dass sie zu Hause bleiben sollen.“
Wie geht die Polizei mit diesen Anrufen um? »Unsere Aufgabe ist es, solche Hinweise zu überprüfen – und das machen wir auch.« Wie rasch das geschehe, sei – wie sonst auch – vom Einsatzaufkommen abhängig.
Notruf ist nicht für Fragen da
Ist der Notruf der richtige Weg dafür? Generell sei die Schwelle, den Notruf 110 zu wählen, eher hoch, so Zimmer. „Deswegen betonen wir immer, dass bei verdächtigen Personen in der Nachbarschaft lieber einmal zu viel der Notruf gewählt werden sollte, als einmal zu wenig.“ Die Polizei sei über die 110 erreichbar, auch wenn es sich um einen Kleinunfall handele und der Anrufer die Nummer der örtlichen Dienststelle nicht wisse, so Zimmer.
Für Fragen rund um die Corona-Regelungen ist dies allerdings nicht die richtige Nummer. Hierfür bittet Zimmer, die örtlichen Dienststellen oder die Hotlines der Landratsämter anzurufen oder auf der Homepage des Innenministeriums in den FAQ – häufig gestellten Fragen – nachzulesen.
Hoher Informationsbedarf
Denn tatsächlich sei der Informationsbedarf hoch. Über die Kontaktformulare zu den Dienststellen sei seit dem 19. März eine Vielzahl von E-Mails eingegangen, so der Polizeisprecher. „In Einzelfällen handelte es sich um Hinweise auf Verstöße, es waren aber auch einige hundert Fragen. Die Schreiber wollten wissen, was sie dürfen und was nicht.“ Auf seinen Social-Media-Kanälen – Facebook, Twitter und Instagram – verzeichnete das Polizeipräsidium laut Michael Zimmer mehrere tausend Fragen rund um die Allgemeinverfügung. fka
10. April: Ist Wassersport in Bayern noch erlaubt?
Laut Michael Zimmer vom Polizeipräsidium Unterfranken treffen auch den Wassersport viele Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz besagt, dass die eigene Wohnung nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden darf. Sport und Bewegung an der frischen Luft – auch beispielsweise auf dem Main – einen triftigen Grund dar, so Zimmer. Erlaubt sind demzufolge Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen sowie Angeln, jeweils allein oder mit Personen des eigenen Hausstands.
Sportbootfahren zählt nicht
Nicht erlaubt ist Gemeinschaftsangeln, stellt die Polizei klar. Das Fahren von maschinenbetriebenen Sportbooten zählt nicht als sportliche Betätigung. Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, bleiben gesperrt. Dazu gehören der Mitteilung zufolge Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen. Auf die Fahrzeuge, die dort liegen, könne auch nicht zugegriffen werden, führt die Polizei aus.
Verboten ist auch die Vermietung von Wassersportfahrzeugen. Wer an seinem eigenen Boot arbeiten, es also beispielsweise nach dem Winter instandsetzen will, hat ebenfalls Pech: Das Streichen oder Schleifen für eine Einwasserung ist kein triftiger Grund. Die Einwasserung selbst sei jedoch möglich, sofern diese an öffentlich zugänglichen Bereichen stattfinde, so die Polizei. fka
8. April: Darf man in Bayern auf Parkbänken sitzen?
Ja – aber erst seit diesem Mittwoch. An diesem Tag hat das bayerische Innenministerium die Fragen-und-Antworten-Liste auf seiner Webseite aktualisiert. Bislang wurd das Sitz-Verbot dort so formuliert:
»Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet, nicht aber der längere Aufenthalt in Parks ohne Bewegung (z. B. längeres Sitzen auf Parkbänken außer zur kurzen Erholung), um hierdurch die Ausgangsbeschränkung zu umgehen. Bitte gehen Sie zügig wieder nach Hause.« Diese Vorgabe hatte – insbesondere in den sozialen Medien – für viel Diskussion gesorgt. Noch am Dienstag hat ein Mann in Kreuzwertheim (Main-Spessart-Kreis) laut Polizei »zur Durchsetzung der Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz« einen Platzverweis bekommen, weil er auf einer Parkbank saß.
Kurz vor den Osterfeiertagen kam die Änderung, unter der Rubrik »Hobbys und Ausflüge« steht:»(…) In diesem Rahmen ist es selbstverständlich auch erlaubt, sich auf eine Parkbank oder eine Wiese zu setzen.« In einer Mitteilung des Ministeriums zum Thema wird Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zitiert: »Es spricht (…) überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt.« Herrmanns Worten nach ist es erlaubt, ein »Buch oder eine Zeitung« zu lesen oder ein Eis zu essen.
Übrigens: In Bayern dürfen Eiscafés mit Einschränkungen Straßenverkauf betreiben. Im Gegensatz dazu müssen Hessen und Baden-Württemberger auf Eis verzichten. nle
Hintergrund: Blaulicht & Corona
In dieser Rubrik beantwortet die Main-Echo-Blaulicht-Redaktion Fragen zu Corona-Themen die im Zusammenhang und Blaulicht-Instituionen wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, … stehen. Dieser Artikel wird ständig aktualisiert.
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Quelle
from https://www.sport.messepost-online.info/wird-die-polizei-wegen-corona-verstoessen-oft-angerufen/
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https://sportmessepost0.tumblr.com/post/615214893468090368
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