
Das traumhafte Frühlingswetter lockt viele Menschen vor die Tür. Und auch die Wassersportsaison hat pünktlich zu den Osterferien Fahrt aufgenommen. Doch dieser Bereich ist in der aktuellen Lage ebenfalls von vielen Einschränkungen betroffen. Den Betroffenen wird großes Verständnis, aber vor allem auch Einsicht und selbstkritisches Handeln abverlangt. Was in Sachen Wassersport nun erlaubt ist und was nicht, erklärt die Polizei Niederbayern auf Facebook.
Grundsätzlich schreibt die Verordnung vor, dass man den eigenen Hausstand nur verlassen darf, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Neben Arztbesuch, Einkaufen und Berufsausübung, fallen auch Sport und Bewegung darunter. Aber: nur alleine, mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jegliche Gruppenbildung. Das gilt laut Polizei auch für die Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und für alle bayerischen Landesgewässer – wie zum Beispiel den Chiemsee.
Verboten ist aktuell der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die für das tägliche Leben nicht notwendig sind, sondern nur der Freizeitgestaltung dienen. Darunter fallen laut Polizei zum Beispiel Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen. Wasserfahrzeuge, die dort untergebracht sind, dürfen nicht benutzt oder vermietet werden. Die Anlagen sind komplett gesperrt. Ein Kranbetrieb von Booten ist nur gewerblich zulässig.
Privatleute dürfen ihre Wassersportfahrzeuge dagegen einwassern – jedoch nur in öffentlich zugängigen Bereichen. Arbeiten der Bootseigner an ihren Fahrzeugen, z.B. Streichen und Schleifen, stellen dagegen keinen triftigen Grund dar, den eigenen Hausstand zu verlassen und sind deshalb nicht erlaubt.
Ebenfalls verboten ist der Betrieb von maschinenbetriebenen Sportbooten. Dies stellt laut Polizei keine „sportliche Betätigung“ dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Verbrennungs- oder Elektromotoren handelt.
Sport und Bewegen an der frischen Luft sind dagegen erlaubt. Darunter fallen z.B. Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln, Kite- oder Windsurfen. Doch auch hier gilt: nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands. Ebenfalls erlaubt ist Angeln – entsprechend der jeweiligen Fischereiauflagen auch vom Ruder- oder Motorboot aus.
Die Polizei warnt: „Unsere Kolleginnen und Kollegen vom Wasserschutz werden die Einhaltung der Verordnung auf unseren niederbayerischen Gewässern kontrollieren. Bitte gebt ihnen keinerlei Grund, einzuschreiten – vielen Dank für Euer Verständnis.“ Denn: „Denkt dran: Disziplin und Vernunft retten Leben!“ − vr
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