Beeskow (MOZ)
Der Landkreis Oder-Spree untersagt Bootsausflüge und Schifffahrten aus touristischem Anlass auf den Gewässern im Kreisgebiet. Damit verschärft und präzisiert der Kreis die Bestimmungen der Eindämmungsverordnung des Landes. Es gibt einige Ausnahmen. „Muskelbetriebene Bootsfahrten“ mit kleinen Ruderbooten, Tretbooten, Zweier-Kajaks und -kanus bleiben erlaubt. Man darf also, wie beim Joggen, auch allein ein Rudertraining durchführen. Verboten sind dagegen Gruppenausfahrten. „Sportboot- und Yachthäfen sowie Marinas dürfen ausschließlich vom Betriebspersonal unter strikter Beachtung der Abstandsregeln betreten werden“, teilt der Kreis mit. Und er geht mit seinen Einschränkungen weiter. Krananlagen in Häfen dürfen nicht betrieben, Slipanlagen nur für die kleinen Booten genutzt werden. Gültigkeit haben die Einschränkungen zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April.
Tourismus-Bedeutung betont
„Wir in Oder-Spree leben auch vom Tourismus. Insofern dürfen Gäste, gleich woher auch immer sie kommen, mit einer grundsätzlichen Aufgeschlossenheit rechnen. Wir haben auch nichts dagegen, dass Sie unsere Wälder zur Erholung und zum Sport nutzen – ganz im Gegenteil. Aber bitte passen Sie Ihr Verhalten den gegebenen Umständen an, halten Sie sich wie alle übrigen zurück“, so Landrat Rolf Lindemann. Man könne es nicht hinnehmen, dass über das Osterwochenende die gesamte Freizeitflotte zu Wasser gelassen werde oder große Motorboote den Scharmützelsee bevölkerten, betont er in einem Videobeitrag.
Es gelte weiter, soziale Kontakte auf das unbedingt notwendige Minimum zu beschränken. Die Entwicklung der Infektionszahlen im Kreis zeige, so Lindemann, dass bei einem traditionell zurückgenommenen Lebensstil, der den ländlichen Raum präge, weniger Infektionen auftreten. Es sei für ihn jedoch unverständlich, dass es immer noch gesellige Runden und Geburtstagsfeiern gebe. „Wir sehen es deshalb nicht mehr ein, dass ignorante Deppen unsere mühevollen Anstrengungen unterminieren“, so der Landrat. Deshalb würden Ordnungsämter gemeinsam mit der Polizei gegen ein Freizeitverhalten, das nicht dem Sinn der Eindämmungsverordnung entspricht, rigoros einschreiten. Die Schonfrist für das Einüben der neuen Verhaltensvorgaben sei beendet.
Seit Beginn des Corona-Krankheitsausbruchs wurden im Landkreis 81 Fälle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. 25 der erkrankten Personen sind inzwischen geheilt. Die meisten Fälle werden mit 18 in Schöneiche registriert. Es folgen Eisenhüttenstadt (11), Brieskow-Finkenheerd (8) und Fürstenwalde sowie das Amt Neuzelle mit je 7. In Beeskow und Friedland sind nach wie vor keine Infektionen nachgewiesen.
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