Tuesday, April 14, 2020

Einigung zum Wohle des Flusses – Region Cham – Nachrichten

Einigung zum Wohle des Flusses – Region Cham – Nachrichten:









Freizeit


Das Verwaltungsgericht Regensburg sorgte mit einem Urteil dafür, dass Kanuten und Fischer auf dem Regen Frieden finden.



14. April 2020

14:05 Uhr











Das Verwaltungsgericht erlaubt Kanutouren, aber wann darf man es wegen Corona wagen, wieder zu paddeln? Foto: Marika Hartl



Das Verwaltungsgericht erlaubt Kanutouren, aber wann darf man es wegen Corona wagen, wieder zu paddeln?
Foto: Marika Hartl








Viechtach.Böse Worte zwischen den Fischern und den Kanuverleihern sollten nun der Vergangenheit
angehören, seit das Verwaltungsgericht Regensburg am 30. März auf eine Klage der Viechtacher
Fischer hin für beide Parteien eine durchaus vernünftige Win-Win-Situation durch einen
Urteilsspruch geschaffen hat. Um das Leben der Fische besser zu schonen, hatte der
Viechtacher Fischereiverein gefordert, dass der Tourismuszweig Wassersport auf dem
Schwarzen Regen einzustellen oder zu kontingentieren, beziehungsweise der Wasserpegel
so hoch anzusetzen sei, dass man nur unter Lebensgefahr den Fluss befahren konnte.

Fische sollen geschützt werden

Im Urteil vom 30. März erhöhte das Verwaltungsgericht Regensburg den für Kanutouren
zulässigen Wasserpegel um zwei Zentimeter. Das heißt für private und gewerbliche Kanuten,
dass der Streckenabschnitt von Gumpenried bis zur Inselspitze Schnitzmühle nur bei
bis zu 60 Zentimeter hohem Wasser, abgelesen in Sägmühle, befahren werden darf. Ist
der Wasserstand niedriger, gilt ein Verbot des Befahrens für Privatpersonen und gewerbliche
Anbieter. So vermeidet man eine Steinberührung der Boote und setzt die Fische weniger
Stress aus und lässt ihnen mehr Fluchtmöglichkeiten. Zusätzlich hat das Landratsamt
Regen eine FFH Studie für diesen Bereich in Auftrag gegeben.

Auflagen für Kanus

  • Genehmigung:

    Jeder einzelne Kanuverleiher muss seit letztem Jahr eine schriftliche Genehmigung
    des Grundstücksbesitzers vorlegen, auf dessen Grund sich der Einstieg für die Kanutour
    befindet.

  • Begrenzung:

    Außerdem wurde die Anzahl der einzusetzenden Boote jedes gewerblichen Verleihers kontingentiert,
    so dass nur noch eine begrenzte Anzahl von Kanus täglich auf dem Fluss sein darf.

Doch es gibt noch viele weitere Auflagen für die Wassersportler durch das Veto der
Fischer, die trotz mehrfacher Bitten um ein Gespräch am runden Tisch nicht zu einer
friedlichen Absprache bereit waren und den juristischen Weg beschritten. Um eine Einigung
zu erreichen, braucht jeder Kanuverleih seit letztem Jahr eine Genehmigung für das
Einstiegsgrundstück. Außerdem wurde die Zahl der Boote begrenzt und jeder gewerbliche
Anbieter muss im Herbst diesen Jahres ein Gutachten zur FFH Verträglichkeit vorlegen.
Es zeigte sich schwierig, hierzu Gutachter zu finden, da keinem der befragten Gutachter
jemals so ein Anliegen vorgebracht wurde. Doch die Kanuverleiher Ludwig Zankl und
Sepp Schneider konnten einen solchen in Erfahrung bringen, der sein Gutachten streng
mit den Forderungen des Landratsamtes Regen abstimmen will. Trotz all dieser Versuche
einer Einigung ging eine Klage am Verwaltungsgericht ein.

Doch hier kommt das nächste Problem ins Spiel: Corona. Aufgrund der zahlreichen Beschränkungen
der Staatsregierung verzögert sich die Erstellung dieses Gutachtens, das bis Herbst
abgegeben werden muss. Es bleibt spannend, wie das Befahren des Schwarzen Regens in
Zukunft weitergehen wird und ab wann Corona eine Kanutour zulässt. Hier stehen die
Verleiher nämlich beim Rücktransport der Gäste vor einem Problem: Auch beim Fahrservice
muss im Van ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden.

Kunden sensibilisieren

Sepp Schneider hat vor, den Kunden Mountainbikes zur Verfügung zu stellen, so dass
seine Kunden damit nach der Kanutour auf dem Fahrradweg vom Höllensteinsee nach Viechtach
zurückradeln können. Er sagte: „Die Gesundheit meiner Kunden liegt mir am Herzen.
Ich fühle mich für sie verantwortlich und werde alles unternehmen, um sie vor einer
Ansteckung zu schützen.“ Auf die Frage nach dem Gerichtsurteil meinte Schneider: „Beide
Seiten haben dadurch eine Möglichkeit bekommen, in Frieden nebeneinander zu existieren.
Je mehr Kunden wir dazu erziehen können, die Natur zu achten und das Leben im Fluss
bewahren zu wollen, umso größer ist die Nachhaltigkeit im Punkt Umweltschutz.“ Er
weise die Kunden auf Lärmreduzierung und richtiges Verhalten auf dem Fluss hin. Doch
zuerst müsse reglementiert werden, wie in Zeiten von Corona das Leben weiter geht.




















Quelle



from https://www.sport.messepost-online.info/einigung-zum-wohle-des-flusses-region-cham-nachrichten/

from
https://sportmessepost0.tumblr.com/post/615378557753016320

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