Update
Das Coronavirus (Covid-19) breitet sich immer noch aus, das öffentliche Leben wird weiter eingeschränkt – das führt vor allem auch bei uns Outdoor-Begeisterten zu Verunsicherung. Was wir derzeit beachten sollten …
Die Tage werden länger, die Temperaturen klettern und die Vögel geben klassisch ihr Frühlingskonzert – „Endlich wieder auf Tour gehen“, würde die Devise bei uns Outdoorern jetzt lauten, wenn Covid-19 nicht wäre. Stattdessen ist klar geworden: Wir sollten, nein, wir müssen diese Saison viel bedachter angehen als sonst.
Welche Ausgangsbeschränkungen gelten in Deutschland ?
Auch wenn keine vollständige Ausgangssperre besteht und die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben schwammig ist, verfolgen die Regierungen in Deutschland insgesamt einen klaren Kurs in der Corona-Krise: So gestatten Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt das Verlassen der eigenen vier Wände nur noch mit triftigen Gründen. Sport und Bewegung an der frischen Luft, so die Vorgaben, zählen als solche.
Das heißt, sowohl längere Spaziergänge als auch Fahrradtouren sind erlaubt, wenngleich ausschließlich in näherer Umgebung. Touristische Unternehmungen jeglicher Art, wie eine Fahrt in die Berge und andere größere Ausflüge, sind untersagt, sie werden bei Verstoß geahndet. Man sollte in der Nähe des Wohnorts bleiben, egal ob auf zwei Rädern oder mit geschnürten Wanderstiefeln. So kommt ihr im Falle einer polizeilichen Kontrolle nicht in Erklärungsnot.
Denn da gerät man schneller hinein als man denkt: Laut Donaukurier müssen einige Kletterer mit einer Anzeige rechnen, da sie vergangenen Samstag (28.03.2020) an den Felsen in Dollnstein und Wellheim zugange waren. Die Begründung der bayerischen Ordnungshüter: Im Fels zu klettern, sei nun mal kein triftiger Anlass die Wohnung zu verlassen. Verständlich – zumal Rettungsdienste, Bergwachten, Tourismusverbände und der Deutsche Alpenverein doch ohnehin an unsere Vernunft appellieren und um Risikominimierung bitten. Gerade deshalb ist es ratsam, dass wir als Outdoor-Begeisterte im Kollektiv Verantwortungs-Bewusstsein an den Tag legen.
Das gilt auch innerhalb der restlichen zehn Bundesländer, obwohl dort anstatt einer Ausgangs- bisher nur die Kontaktbeschränkung besteht. Insofern man ausschließlich mit Personen aus dem eigenen Haushalt, Angehörigen gerader Linie oder höchstens einer außenstehenden Person unterwegs ist, ist der Aufenthalt im Freien gestattet, wann einem danach ist – auch ohne besagten „triftigen Grund“.
Was sollte man unbedingt beachten, wenn man rausgeht?
Die klare Empfehlung lautet, sich auf die nahe Umgebung zu beschränken. Der bundesweit geltende Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Menschenansammlungen sind auch hier zu vermeiden ebenso längere Aufenthalte an öffentlichen Plätzen. Zudem fallen Picknicken und Grillen unter das Verbot. Gegen eine kurze Rast auf der Aussichtsbank spricht zwar nichts, Wurzeln schlagen sollte man dort aber nicht – vor allem, da andere womöglich dasselbe regionale Ausflugsziel im Visier haben.
Als OUTDOOR-Redaktion ist uns bewusst: All die Gipfel, all die Täler, Flüsse, Seen – sie locken so Manchen noch stärker als sonst in die Natur – gerade, weil das öffentliche Leben diesen unverhofften Winterschlaf hält und uns die Sonne derzeit ganz schön oft entgegenlacht. Aber sparen wir uns die großen Touren doch einfach auf, bis auch die Gaststätten wieder erwachen, wir uns wieder näher kommen und mit der gemeinsamen Einkehr für zurückgelegte Strecken belohnen dürfen.
Und wem nach Wassersport ist, der übt sich fürs Erste einfach im (regelmäßigen) Händewaschen!
Umfrage
Darf ich trotzdem noch ins Ausland reisen?
Viele Länder haben ihre Grenzen aufgrund der sich rasch ausbreitenden Corona-Pandemie bereits dicht gemacht.
Das Auswärtige Amt rät: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt.“
Die wichtigsten Informationen dazu finden Reisende auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Hier steht auch alles über die Maßnahmen bei einer Infektion mit dem Coronavirus im Ausland, die gesundheitliche Prävention, die Behandlung bei Corona-Symptomen, und ab wann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden kann.
„Reisen widersprechen dem Grundgedanken der Isolation“ – OUTDOOR im Gespräch mit einem Medizin-Experten
Unsere Redakteurin Kerstin Rotard im Gespräch mit dem wissenschaftlichen Leiter des Zentrums für Reisemedizin in Düsseldorf, Prof. Dr. med. Tomas Jelinek.
Ihr könnt den Podcast entweder gleich hier auf dieser Seite anhören, oder auch auf einer der gängigen Plattformen: iTunes, Spotify, Deezer, Audio now, Soundcloud, Acast, The Podcast App, Google Podcast-App auf Android-Smartphones, Lecton sowie Castbox, Podcast Addict und vielen anderen Podcast-Apps und Verzeichnissen.
Auf der Webseite unseres Schwestermagazins KLETTERN findet ihr außerdem noch viele Informationen zum Thema Coronavirus und der Klettersport:
from https://www.sport.messepost-online.info/corona-gebiete-ausgangssperren-wohin-duerfen-wir-noch/
from
https://sportmessepost0.tumblr.com/post/614306122862575616
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