Whrend Bootsbesitzer am sterreichischen Bodenseeufer mit ihren Schiffen unter Einhaltung der Corona-Schutzmanahmen beispielsweise wieder auf den See fahren knnen, sind Yacht- und Sportboothfen – die laut Corona-Verordnung unter Sportanlagen fallen – am baden-wrttembergischen Ufer des Bodensees nach wie vor geschlossen. Nach einer nderung der Verordnung ist neben Kontrollbesuchen am Boot jetzt auch wieder das Ein- und Auswassern erlaubt, mehr ist Freizeitkapitnen im Hafen allerdings nicht gestattet. Wieder andere Regelungen gelten in Bayern und in der Schweiz.
Grundstzlich gilt: Mit dem Boot auf dem Bodensee unterwegs zu sein ist nicht verboten. Die Nutzung der Bundeswasserstraen und der Landesgewsser in Baden-Wrttemberg sei „zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen Grnden nicht formell untersagt“, schreibt die Wasserschutzpolizeidirektion. Dennoch seien die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport zu beachten.

| Bild: Fabiane Wieland
„So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmanahme im ffentlichen Raum fr sich und andere einzuhalten. Ebenfalls sind die geltenden Regelungen zu Fahrten und Reisen zu bercksichtigen“, schreibt die Polizei. Auerdem knne es rtlich zu Einschrnkungen oder Verboten kommen. Beispiele seien Schlieungen, Sperrungen oder Aufenthaltsverbote. „Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den rtlich zustndigen Behrden oder den Wasserschutzpolizeien zu informieren“, so die Polizeidirektion weiter.
Kein generelles Verbot auf dem Bodensee
Whrend es also kein generelles Verbot dafr gibt, mit dem eigenen Boot auf dem See unterwegs zu sein, gibt es am Bodensee allerdings andere Einschrnkungen fr Wassersportler. Michael Behrendt, Leiter der Wasserschutzpolizei-Station Friedrichshafen, erklrt auf Nachfrage, dass es Freizeitkapitnen hierzulande derzeit nicht erlaubt ist, mit dem Boot aus einem Hafen auszulaufen. Auch das Landratsamt teilt mit: „In Baden-Wrttemberg drfen die Hfen nur aus beruflichen Grnden – beispielsweise durch Berufsfischer oder fr Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende – genutzt werden und natrlich in Notfllen.“ Bootsvermietungen und der Unterrichtsbetrieb in Segelschulen sind ebenfalls nicht mehr gestattet.
Zunchst hie es: „Bootsliegepltze, die von einer ffentlichen Strae zugnglich sind, sind keine Yachthfen und damit keine Sportsttten.“ Gelten hier also fr Bootsbesitzer andere Regelungen? Nach Angaben von Pressesprecher Robert Schwarz gibt es diese Regelung mit der aktualisierten Verordnung nicht mehr. „Das war eine Interpretation der Verordnung durch das Verkehrsministerium, die am Bodensee aber eher fr Verwirrung gesorgt hat“, so Schwarz. Und was ist mit Bojenpltzen? „Das Bojenfeld selbst zhlt nicht zu den gesperrten Sportsttten. Wenn es jedoch dazu ein Vereinsgelnde an Land gibt, zhlt dieses als Sportsttte“, so die Behrde.

| Bild: Hanspeter Walter
Andere Beispiele: Von einem Privatgrundstck aus kann ein Boot genutzt werden. Auch mit einem Kanu oder einem Stand-up-Board sei der Zugang zum See ber einen nicht gesperrten Uferbereich grundstzlich mglich, sagt Robert Schwarz: „Allerdings gilt auch hier, was vermeidbar ist, sollte derzeit vermieden werden.“ Die aktuellen Regelungen gelten bis 19. April. „Dann werden wir sehen, wie es weiter geht“, so Friedrichshafens Wapo-Chef Michael Behrendt. Bei mglichen Lockerungen habe allerdings der Wassersport voraussichtlich nicht die oberste Prioritt.
So ist die Situation in Bayern
Auch dort berichtet das Polizeiprsidium Schwaben Sd/West von Einschrnkungen im Wassersport. Was heit das konkret? In Bayern darf die Wohnung momentan nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Neben einem Arztbesuch, dem Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen zhlen hierzu auch Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings „ausschlielich alleine oder mit Angehrigen des eigenen Hausstands“, heit es im Pressetext des Polizeiprsidiums. Das gilt auch auf allen Landesgewssern, also auch auf dem Bodensee.
Gesperrt bleiben in Bayern momentan Sportboothfen, Vereinsgelnde, Trockenliegepltze, Bootshallen, Wasserski- und Wakeboardanlagen. Damit knnen auch die dort abgestellten Boote nicht genutzt werden. Die Vermietung von Booten dient laut Mitteilung ebenfalls der Freizeitgestaltung und ist daher verboten. Der Betrieb von Bootskrnen ist grundstzlich nur gewerblich zulssig. Arbeiten an Booten stellen nach Angaben der Polizei keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hauses dar.
Kurios: Angeln auch vom Motorboot aus erlaubt
Das Einwassern von Booten sei lediglich in ffentlich zugngigen Bereichen, etwa an ffentlichen Slipstellen, zulssig. Weil in Bayern Sport und Bewegung an der frischen Luft mglich ist, sind auch Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten erlaubt. Auch Stand-up-Paddeln, Kite- und Windsurfen sind erlaubt. Der Betrieb von „maschinengetriebenen Sportbooten“ ist laut Polizei dagegen nicht zulssig. Die Fahrt mit dem Motorboot falle nicht unter den Bereich der sportlichen Bettigung. Kurios: Angeln ist entsprechend der jeweiligen Fischereierlaubnisauflagen auch vom Ruder- oder Motorboot aus gestattet. Zu beachten ist nach Angaben des Polizeiprsidiums Schwaben Sd/West: „Bei der Ausbung des Wassersports kommt es immer wieder zu Rettungseinstzen, bei denen Wasserwacht, DLRG, Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei eingebunden werden. Deren Einsatz wird gerade jetzt insbesondere anderweitig gebraucht.“
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